Ab dem 15. Juni werden Mobilfunkteilnehmer, die ihr Endgerät wechseln, in eine Richtung gesperrt und müssen zur weiteren Nutzung eine biometrische Gesichtsauthentifizierung durchführen.
Ab dem 15. Juni werden Mobilfunkteilnehmer, die ihr Endgerät wechseln, in eine Richtung gesperrt und müssen zur weiteren Nutzung eine biometrische Gesichtsauthentifizierung durchführen.